Als Fachbetrieb empfehlen wir dringend:
Vorsicht vor ungenauen Angebots-Ausführungen .
Stellen Sie sich vor, Sie wollen ein Auto kaufen und interessieren sich für einen 5er BMW. Sie erhalten ein "Angebot über einen BMW (oder vergleichbarer Hersteller) mit einem zum Fahrgestell passendem Markenmotor!?" Sie würden sicher diesen Vertrag nicht unterschreiben!
auf Messen keinen Kaufvertrag für Photovoltaikanlagen abschließen
Warum?
Mit Photovoltaikanlagen optimale "Stromerernte" erzeugen bedeutet, dass Ihre Solarstromanlage wirtschaftlich betrieben werden soll. Um dies zu erreichen, braucht es mehr als ein kurzes Gespräch auf einer Messe und eine Unterschrift vom Kaufinteressenten. Abschluss eines Photovoltaik-Kaufgeschäftes:
Bestehen Sie auf eine ausführliche Photovoltaik-Beratung, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung und ein Angebot auf Modultyp, Montagesystem und Wechselrichtertyp wobei die Komponenten eindeutig im Fabrikat angegeben angeboten werden. Ebenso erforderlich ist ein Vor-Ort-Termin, eine Solargenerator-Planung mit eventueller Verschattungsanalyse, mit Hinweis auf Abklärung ausreichender Tragfähigkeit Ihres Daches, hochwertige Gestell- und Modul-Montage durch geschultes und qualifiziertes Elektrofach-Personal. Ein Dachbelegungsplan mit Stringaufteilung sowie ein Verschaltungsplan sollten Sie durch den Kauf erhalten. Außerdem gehört die Abwicklung mit dem Energieversorgungsunternehmen und letztendlich die ausführliche Kundeneinweisung - alles aus einer Hand - zum Kauf einer wirtschaftlichen Photovoltaikanlage.
Falls Sie Fragen zu bereits abgeschlossenen Messekaufverträgen haben, berät Sie im Landratsamt Fürstenfeldbruck, die Abteilung Ziel 21 - Regenerative Energien und z.B. die Verbraucher Zentrale in München. Infos erhalten Sie auch unter: www.verbraucher-service-bayern.de .
Info zu Messe-Kauf:
Kein Rücktrittsrecht
Viele Messebesucher glauben, dass auf Messen abgeschlossene Kaufverträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden können. Doch bei den allermeisten Messekäufen haben sie dieses Widerrufsrecht für Haustürgeschäfte nicht. Die unterzeichneten Kaufverträge sind deshalb verbindlich.
Nur, wenn der Charakter einer Freizeitveranstaltung überwiegt, gibt es ein Widerrufsrecht. Das wird aber nur in Ausnahmefällen von den Gerichten so gesehen.
Wollen die Käufer die Ware dann nicht abnehmen, fordern die Verkäufer häufig als Schadenersatz zwischen 15 und 30 Prozent des vereinbarten Kaufpreises. Das ist zulässig.
Lassen Sie sich deshalb nicht von angeblich günstigen Messeangeboten oder Rabatten unter Druck setzen. Nehmen Sie Informationsmaterial mit und entscheiden Sie in aller Ruhe zu Hause. Eine seriöse Firma wird das akzeptieren. ( Quelle: http://www.br-online.de/geld/ard-ratgeber/archiv/2006/0318_3.htm ) |